Supervised Executive Seatch. Human first, AI-supported.

Der Mensch entscheidet. Das steht jetzt im Gesetz., Artikel 26 Absatz 2 der KI-Verordnung verlangt, die Aufsicht über ein Hochrisiko-System natürlichen Personen zu übertragen, die über Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Nicht einer Abteilung. Nicht einem Gremium. Menschen mit Namen.

Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe b nennt den Automatisierungsbias wörtlich im Verordnungstext. Buchstabe d verlangt, dass die aufsichtsführende Person eine Systemausgabe verwerfen können muss.

Die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, verschoben durch Artikel 1 Nummer 40 der Verordnung (EU) 2026/1744. Paragraf 3 Absatz 2 AGG wartet nicht darauf: Ein dem Anschein nach neutrales Auswahlverfahren, das eine geschützte Gruppe benachteiligen kann, ist heute rechtfertigungsbedürftig.

Dazu drei geprüfte Zahlen aus der Auswahlforschung: Das strukturierte Auswahlgespräch sagt spätere Arbeitsleistung mit 0,42 vorher, das unstrukturierte mit 0,19, die Berufserfahrung in Jahren mit 0,07. Nicht der Mensch schlägt die Maschine. Der strukturierte Mensch schlägt sie.

Ich begleite Besetzungsentscheidungen als Supervisor. KI übernimmt das Volumen, Sie übernehmen Auswahl und Folgen.

Wie viel hat Ihr Prozess heute schon an KI-Werkzeuge abgegeben?

Der Delegationsrisiko-Score zeigt es in zwei Minuten.